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   OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23   

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OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23 (https://dejure.org/2023,35441)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2023 - 19 PS 1/23 (https://dejure.org/2023,35441)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2023 - 19 PS 1/23 (https://dejure.org/2023,35441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 99; VwGO § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3; VwGO § 99 Abs. 1 Satz 2 Var. 1
    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch einer Empfängerbehörde

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    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch einer Empfängerbehörde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233; v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 13 f. jeweils m.w.N.).

    Eine solche Beeinträchtigung ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen gefährden würde ( BVerwG, Beschl. v.21.8.2012 - 20 F 5.12 -, juris Rn. 4, v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 18 f.; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).

    Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 18 f.; Senatsbeschl. v. 20.11.2014 - 14 PS 2.14 -, juris Rn. 21 jeweils m.w.N.).

    Denn diese lassen regelmäßig, vor allem im Rahmen einer möglichen umfangreicheren Zusammenschau, Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347; v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 19; v. 10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 6; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 04.11.2021 - 20 F 6.21

    Auskunftserteilung über die beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Eine solche Beeinträchtigung ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen gefährden würde ( BVerwG, Beschl. v.21.8.2012 - 20 F 5.12 -, juris Rn. 4, v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 18 f.; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).

    Denn diese lassen regelmäßig, vor allem im Rahmen einer möglichen umfangreicheren Zusammenschau, Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347; v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 19; v. 10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 6; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).

    Der Schutz personenbezogener Daten begründet grundsätzlich auch bei Personen, die einer Behörde Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben geben, einen Weigerungsgrund ( BVerwG, Beschl. v.10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 7; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 9, beide m.w.N.).

  • BVerwG, 23.02.2023 - 20 F 5.21

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Der Widerspruch einer Behörde auf Empfängerseite ist für sich genommen kein Weigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.2.2023 - 20 F 5.21 -, NWVBl. 2023, 319, juris Rn. 16).

    Schwärzungen, die nur Seiten ohne Informationsgehalt und demnach nichts Verwertbares übrig lassen oder zu einer Verfälschung des Aussagegehalts und damit zu Missverständnissen führen, müssen nicht erwogen werden ( BVerwG, Beschl. v. 23.2.2023 - 20 F 5.21 -, NWVBl. 2023, 319, juris Rn. 71).

  • BVerwG, 10.05.2019 - 20 F 1.19

    Anspruch auf Auskunft über die beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Denn diese lassen regelmäßig, vor allem im Rahmen einer möglichen umfangreicheren Zusammenschau, Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347; v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 19; v. 10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 6; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).

    Der Schutz personenbezogener Daten begründet grundsätzlich auch bei Personen, die einer Behörde Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben geben, einen Weigerungsgrund ( BVerwG, Beschl. v.10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 7; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 9, beide m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Es handelt sich um eine zulässige Ergänzung von bereits in der Sperrerklärung angeführten Verweigerungsgründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2021 - 20 F 9.20 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Der Beklagte hat - in klarer Abgrenzung zu der nach den fachgesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes zu treffenden Ermessensentscheidung über die Ablehnung der Auskunftserteilung (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - 20 F 44.07 -, juris) - das ihm nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen erkannt und die Interessen des Landes an der Geheimhaltung mit den gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen an effektivem Rechtsschutz und umfassender Aufklärung des Sachverhalts abgewogen.
  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Denn diese lassen regelmäßig, vor allem im Rahmen einer möglichen umfangreicheren Zusammenschau, Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347; v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; v. 21.1.2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 19; v. 10.5.2019 - 20 F 1.19 -, juris Rn. 6; v. 4.11.2021 - 20 F 6.21 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23
    Nachteile für das Wohl eines Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 VwGO entstehen durch Beeinträchtigungen wesentlicher Landesinteressen; es gilt ein strenger Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2011 - 20 F 20.10 -, NVwZ 2011, 880 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 20 F 8.17

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akten

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 7.16

    Anspruch auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15

    Dokumentation; Ergänzung; Geheimhaltungsgründe; in camera Verfahren;

  • BVerwG, 30.04.2021 - 20 F 10.20

    Schwärzungen von Organisationskennzeichen und Normzitaten; nachträgliches

  • BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17

    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 8.16

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen

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